Stand des Bürgschaftsverfahrens für das brasilianische Atomkraftwerk "Angra 3" und Bürgschaften für den Export von Atomtechnologie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist der aktuelle Stand des Bürgschaftsverfahrens für das brasilianische Atomkraftwerk Angra 3, und welche Bürgschaften, bei denen es um Zulieferungen für Atomanlagen ging, wurden in der 17. Wahlperiode vom Interministeriellen Ausschuss beziehungsweise von der Bundesregierung vergeben? <br /> <br /> Wie begründet es die Bundesregierung, dass der Ausschluss von Bürgschaften für Atomexporte, der zwischen 2001 und 2009 in den gültigen Hermesleitlinien bereits enthalten war, nach dem deutschen Atomausstieg nicht wieder eingeführt wurde?