Stand der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) insbesondere vor den Hintergrund nach meiner Kenntnis anhaltender ungelöster Konflikte beispielsweise zwischen den Landschaftsverbänden und der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen so konkret im Besonderen auf die verschobene Umstellung II der dritten Stufe des BTHG, wodurch Leistungserbringer u. a. die Möglichkeit erhalten sollen, Fehlkontakte teilweise abrechnen zu können (siehe auch: Protokollerklärungen zum Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX Nordrhein-Westfalen, B. 5, in: Anlagen zum Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX Nordrhein-Westfalen, Stand: 23. Juli 2019, S. 129)?