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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-68245

Stand der Umsetzung der mit dem so genannten "Ersten Pflegestärkungsgesetz" geänderten Vorgaben in § 45b SGB XI

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung der mit dem so genannten Ersten Pflegestärkungsgesetz (Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch &ndash; Fünftes SGB-XI-Änderungsgesetz &ndash; 5. SGB-XI-ÄndG) geänderten Vorgaben in § 45b SGB XI Absatz 3 und 4, wonach nunmehr niedrigschwellige Betreuungs-und Entlastungsangebote bis zu einem Gegenwert und unter entsprechender Anrechnung von bis zu 40 Prozent des für die jeweilige Pflegestufe vorgesehenen Höchstbetrags des ambulanten Pflegesachleistungsbetrags in Anspruch genommen werden können und die Landesregierungen ermächtigt werden, per Rechtsverordnung das Nähere zur Anerkennung der Angebote einschließlich der Vorgaben zur Qualitätssicherung zu bestimmen (bitte nach Bundesländern und nach Art der Betreuungs-und Entlastungsangebote aufschlüsseln)? <br /> <br /> Welche Gründe werden dabei von den entsprechenden Landesregierungen dafür genannt, dass bisher entsprechende Verordnungen nicht verabschiedet wurden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Umsetzung der Neuregelung nach § 45b SGB XI im gesamten Bundesgebiet zu rechnen?