Stand der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in den Bundesländern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie durch die 16 Bundesländer, die bis zum 31. Dezember 2009 abgeschlossen sein sollte, und inwieweit sind insbesondere in allen Ländern die so genannten One-Stopp-Ansprechstellen für ausländische Investoren tatsächlich eingerichtet und arbeitsfähig?<br /> <br /> Wie sieht die Bundesregierung in den jeweiligen Regelungen der Länder und des Bundes die Verpflichtung zur Gewährleistung eines hohen Maßes an sozialem Schutz gewährleistet, die in Erwägungsgrund 1 der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt gefordert wird?