Stand der Überprüfung des Asylbewerberleistungsgesetzes durch das BMAS
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit trifft es zu, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Auffassung ist, die Bundesländer müssten Vorschläge zur Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes erarbeiten, und inwieweit ist dies vereinbar mit den bisherigen Erklärungen der Bundesregierung, wonach die angekündigte Überprüfung des Asylbewerberleistungsgesetzes durch das Bundesministerium angeblich bereits „im Anschluss an die Neufestsetzung der Regelbedarfe nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“ erfolgen sollte (vgl. Bundestagsdrucksache 17/3660, Antwort der Bundesregierung zu Frage 11), wobei diese Prüfung jedoch selbst nach etlichen Monaten und fast eineinhalb Jahre nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf menschenwürdiges Existenzminimum immer „noch nicht abgeschlossen“ sein soll, wie die Bundesregierung zuletzt auf meine Schriftliche Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 17/6589 behauptete?