Stand der Überarbeitung der einschlägigen Regelungen zum anlagenexternen Notfallschutz als Konsequenz aus der japanischen Atomkatastrophe von Fukushima
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist der aktuelle Stand der Überarbeitung der einschlägigen Regelungen zum anlagenexternen Notfallschutz als Konsequenz aus der japanischen Atomkatastrophe von Fukushima (bitte regelwerksscharfe Angabe inklusive Zeitplan für das weitere Vorgehen, falls die jeweilige Überarbeitung noch andauert), und bei welchen dieser Regelungen ist die Bundesregierung bereits jetzt in der Lage, die grundsätzliche Aussage zu treffen, dass sie in ihrer bisherigen Form lange anhaltenden nuklearen Unfallabläufen nicht ausreichend gerecht werden (vgl. Bundestagsdrucksache 17/5990, Antwort zu Frage 80)?