Stand der Kodifizierung des Staatshaftungsrechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist der Stand der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Kodifizierung des Staatshaftungsrechts, und wie wird die Bundesregierung die Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Nichtanwendbarkeit des deutschen Amtshaftungsrechts bei Schadensfällen, die bei bewaffneten Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte ausländischen Bürgern zugefügt werden (Urteil vom 6. Oktober 2016 – III ZR 140/15), bei der Kodifizierung des Staatshaftungsrechts berücksichtigen?