Staatshaftungsklagen im Zusammenhang mit der Insolvenz des Reiseunternehmens Thomas Cook
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Anzahl und mit welchen Forderungssummen sind Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland, aufgrund des am 1. Juli 2018 in Kraft getretenen Dritten Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften, in dessen Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2015/2302 in Deutschland nur auf 110 Mio. Euro festgesetzt worden ist, weshalb das Unternehmen Thomas Cook die Kundengelder nur bis zu diesem Betrag absicherte, anhängig?