Staatsgarantien im Zusammenhang mit der Bewerbung um die Fußball-EM 2024
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Um welche Staatsgarantien hat der Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Bewerbung für die Austragung der Fußball-EM 2024 gebeten, und unter welchen Maßgaben wird die Bundesregierung diese "Staatsgarantien" auch rechtzeitig vor dem Bewerbungsschluss umfänglich bzw. mit Einschränkungen zusagen (siehe auch "Schnappt sich Erdogan unsere EM?" in Sport Bild vom 17. Januar 2018)?