Staatsangehörigkeiten bei Sexualdelikten im Bahnbereich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung den Umstand, dass nach einer aktuellen Auskunft der Bundespolizei gegenüber der "BILD" am 4. April 2022 zu Sexualdelikten im Bahnbereich die Staatsangehörigkeiten von 551 Beschuldigten im Jahr 2021 noch nicht geklärt seien und andererseits frühere Auskünfte erteilt wurden, dass im 1. Halbjahr 2021 nur die Staatsangehörigkeit von vier erfassten Tatverdächtigen (Datengrundlage war hier die Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei) im Bereich der Sexualdelikte in Bezug auf Bahnhöfe und Züge ungeklärt und im 2. Halbjahr 2021 in Bezug auf Bahnhöfe und Züge nur die Staatsangehörigkeit eines erfassten Tatverdächtigen ungeklärt gewesen ist (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 20/1918 und die Antworten der Bundesregierung jeweils zu Frage 1 der Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 19/32018 und 20/773)?