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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-243829

Staatsangehörigkeit palästinensischer Flüchtlinge aus Syrien

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen resultiert die Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die mir vom Leiter einer BAMF-Außenstelle bestätigt wurde, die Staatsangehörigkeit palästinensischer Flüchtlinge aus Syrien mit UNRWA-Ausweisen generell als &quot;ungeklärt&quot; (HKL-Schlüssel 998) einzustufen, statt der Einstufung als &quot;staatenlos&quot; (HKL-Schlüssel 997) und diesen Personen durch diese Einstufung die frühzeitige Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren als Staatenlose (§ 8 Absatz 1 StAG &ndash; Einbürgerung nach Ermessen) verwehrt wird, und wie gedenkt die Bundesregierung, das Problem im Lichte der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 12. Juni 1991 (OVG 5 B 44.90), dass die Staatsangehörigkeit &quot;lediglich für die Dauer eines Verwaltungsverfahrens [&hellip;] im konkreten Einzelfall&quot; ungeklärt sein kann, zu lösen?