Staatliche Subventionierung von Lohndumping
Umgehung von Vorschriften im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Gründung einer eigenen Leiharbeits- und einer öffentlich geförderten Beschäftigungsgesellschaft mit dem Ziel des Einsatzes von Leiharbeit zu Niedriglöhnen mit Aufstockung, Aushebelung des im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Rechts auf Bildung von Betriebsräten, Auslagerung von Arbeitsplätzen auf Leiharbeits-Tochtergesellschaften, gesetzgeberischer Handlungsbedarf