Staatliche Finanzierung für den Gewaltschutz behinderter Frauen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Sorge des UN-Vertragsausschusses über die fehlende dauerhafte staatliche Finanzierung für den Gewaltschutz behinderter Frauen (vgl. Abschließende Bemerkungen des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands), und welche Ergebnisse haben bisherige Bund-Länder-Gespräche zur Gewaltschutzstrategie gebracht?