Staatliche Ergänzungssicherung bei Übersteigung der Leistungsfähigkeit des bankenfinanzierten Einlagensicherungsfonds
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche staatliche Ergänzungssicherung ist in Deutschland für den Fall vorgesehen, dass (bspw. im Rahmen einer Bankenkrise) die Ansprüche gegenüber dem Fonds dessen Leistungsfähigkeit übersteigen?