Sprengstoffangriffe im Libanon mit präparierten Pagern und Walkie-Talkies
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung bereits eine eigene Auffassung zu den Sprengstoffangriffen im Libanon mit präparierten Pagern und Walkie-Talkies, bei denen bislang insgesamt 37 Menschen getötet wurden, darunter mindestens zwei Kinder und zwei Mitarbeiter des Gesundheitswesens, und mehr als 3.500 Menschen verletzt wurden (dpa vom 18. September 2024), gebildet, wie es die belgische Vizepremierministerin Petra De Sutter getan hat, welche aussagt, dass sie in den mutmaßlich durch Israel erfolgten Sprengstoffangriffen einen terroristischen Akt sieht (www.israelheute.com/erfahren/belgische-vize-premierministerin-bezeichnet-pager-anschlag-im-libanon-als-terroristischen-akt/), und wenn ja, wie lautet die Auffassung der Bundesregierung hinsichtlich einer Einordnung der Vorfälle als terroristischen Akt, und betrachtete die Bundesregierung bei ihrer Einordnung, dass gemäß dem Völkergewohnheitsrecht der Einsatz von versteckten Sprengfallen bzw. solchen in Gegenständen, die für Zivilisten attraktiv sind oder mit dem normalen zivilen Alltagsgebrauch in Verbindung gebracht werden, verboten ist, und wenn ja, sieht sie dieses Recht bei den Vorfällen verletzt (www.hrw.org/de/news/2024/09/19/das-humanitaere-voelkerrecht-anfunken)?<br />