Sprachliche Bereinigung der §§ 211 und 212 des Strafgesetzbuchs und Gesamtreform der Tötungsdelikte
Notwendigkeit einer sprachlichen Bereinigung bzw. einer Gesamtreform der Tötungsdelikte, Unterstützung einer entsprechenden Länderinitiative und eigene Vorhaben, Änderung weiterer Regelungen im StGB wegen Herkunft aus der NS-Zeit, insbes. der Maßregeln der Sicherung und Besserung<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)