Sprachliche Anforderungen an anerkannte Flüchtlinge im Rahmen der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aufgrund welcher rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen hält es die Bundesregierung für angemessen, bei der Erteilung der Niederlassungserlaubnis von anerkannten Flüchtlingen zu verlangen, dass sie "ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen [und] sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden [können]" (www.europaeischer-referenzrahmen.de/sprachniveau.php), obwohl die Einbürgerung deutlich unterhalb dieses Niveaus in Betracht kommt?