Sportförderrichtlinien des Bundeseisenbahnvermögens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es angesichts des demografischen Wandels erforderlich, die Sportförderrichtlinien des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) derart anzupassen, dass nicht mehr mindestens 50 Prozent der Mitglieder der Eisenbahner-Sportvereine aktive bzw. ehemalige Eisenbahner (Privatbahnen ausgeschlossen) sein müssen, um die Sportstätten des BEV kostenfrei zu nutzen (bitte begründen)?