Spielorte ortsbasierter erweiterter Realitätsspiele im Bereich von Liegenschaften des Bundes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern prüft die Bundeswehr proaktiv, ob im Bereich ihrer Liegenschaften virtuelle Spielorte ortsbasierter, erweiterter Realitätsspiele liegen, bspw. Pokéstops oder Arenen des Spiels Pokémon Go, die dazu führen können, dass vermehrt Bilder von oder Orts- und Umgebungsdaten aus militärischen Liegenschaften an Dritte gelangen, und inwiefern haben Stellen der Bundeswehr in den letzten zwei Jahren Hersteller solcher Spiele darum gebeten, solche Spielorte auf oder in der Nähe militärischer Liegenschaften zu entfernen?