Spezifische Altersarmut Ost durch Korrektur der Rentenüberleitung beheben
Vorlage geeigneter Regelungen bzgl. des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) einschließlich des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG): Schließen von Überführungslücken aufgrund nicht oder nur übergangsweise bzw. nicht abschließend geregelter, nach DDR-Recht jedoch rentenwirksamer Sachverhalte; Beseitigung entstandenen Versorgungsunrechts aufgrund der Löschung bzw. Nichtanerkennung von Zusatzversorgungen durch die alleinige Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung, Abschaffung des Missbrauchs von Rentenrecht als politischem Strafrecht, Anerkennung der Ansprüche für alle aus der DDR Geflüchteten, Abgeschobenen und Ausgereisten nach dem Fremdrentenrecht (FRG)