Sperrung der BKA-Webseite bei Zugriff mittels TOR-Exitnodes unter dem Aspekt der Kommunikationsfreiheit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Anhand welcher Kriterien hat vor der Sperrung der Webseite des Bundeskriminalamtes (BKA) durch TOR-Exitnodes eine Abwägung gegen die Kommunikationsfreiheit stattgefunden, und wie fiel diese Abwägung aus (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/19021)?<br />