Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (G-SIG: 13011521)
Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung für Organtransplantationen: Feststellung des Todes des Organspenders durch zwei Ärzte, Ausfall der Gehirnfunktion oder unbehebbarer Herzstillstand als Todesmerkmal, Vorliegen einer zu Lebzeiten abgegebenen Einverständniserklärung oder Einverständnis der nächsten Angehörigen unter Berücksichtigung des vermutlichen Willens des Verstorbenen