Speicherung von Verbindungsdaten aus Telefongesprächen von "Reporter ohne Grenzen" im Analysesystem VERAS des BND
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: BVerwG 6 A 6.16, BVerwG 6 A 7.16), wonach der Klage des Vereins Reporter ohne Grenzen e. V. (ROG) stattgegeben wurde und keine Metadaten von Verbindungen aus Telefongesprächen von ROG im Analysesystem VERAS des Bundesnachrichtendienstes (BND) gespeichert werden dürfen, hinsichtlich der künftigen Anwendung von VERAS durch den BND, und welche Auswirkungen hat das Urteil auch auf andere Betroffene, die nur indirekt und über weitere Kommunikationspartner in dem Datenanalysesystem VERAS gespeichert wurden bzw. werden?