Speicherung von Daten zu Personen mit "ermittlungsunterstützenden Hinweisen" beim BKA
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Personen sind derzeit mit "ermittlungsunterstützenden Hinweisen" (EHW) beim Bundeskriminalamt gespeichert (bitte für jeden EHW gesondert ausweisen), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2015 und 2016 der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), in dem diese den EHW einen "stärker stigmatisierenden Charakter" als den bereits vorhandenen "personengebundenen Hinweisen" (PHW) attestiert, da in den EHW Personen "nur wegen eines Verdachts gespeichert sind" und laut der BfDI auch keine besonderen Fristen zur Prüfung der Einträge vorgesehen sind?