Speicherung von Daten über Minderjährige durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
Speicherung personenbezogener Daten Minderjähriger durch das BfV bei Planung oder Begehung von Straftaten gegen die innere oder äußere Sicherheit: aktuelle Speicherungen auf Grundlage von § 11 Bundesverfassungsschutzgesetz, Zuordnung zu Phänomenbereichen politisch motivierter Kriminalität, Unterstützung dschihadistischer Organisationen durch Minderjährige, Vorbereitung bzw. Durchführung einer Reise zu diesem Zweck in die Nahostregion; Prüfung der Speicherungen auf Erforderlichkeit, Änderungsbedarf betr. des Bundesverfassungsschutzgesetzes<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)