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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-252326

Speicherung der nach Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Konsultationsverfahren übermittelten Daten von Asylbewerbern

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Umfang speichern Bundesbehörden die ihnen nach den in § 73 des Aufenthaltsgesetzes vorgesehenen Konsultationsverfahren übermittelten Daten nach Abschluss des Konsultationsverfahrens (bitte für den Zeitraum ab 2014 nach Jahren auflisten), und erfolgt eine solche Speicherung der im Konsultationsverfahren &ndash; wie teilweise in der Kommentarliteratur angenommen (Huber NVwZ 2002, 792) &ndash; nur bei Vorliegen eines aufenthaltsrechtlichen Versagungsgrundes, oder gibt es ggf. andere Tatbestände, die eine weitere Speicherung bei den Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes erforderlich machen (bitte erläutern, um welche Tatbestände es sich handelt)?