Spätfolgen der Corona-Erkrankung ernst nehmen - Long-Covid-Behandlungszentren etablieren
Verankerung von Long-COVID-Behandlungszentren im SGB V, Leistungserbringung durch Vertragsärzte, Krankenhäuser sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Definition des Behandlungsumfangs durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, Entwicklung eines Registers zur systematischen Erfassung und Analyse von Fällen, Bereitstellung von Forschungsgeldern, dauerhafte Förderung künftiger Forschungsstudien