Sozioökonomische Folgen der vier Varianten einer Umsetzung der geplanten Änderung der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Inwieweit hat die Bundesregierung zu den vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in der Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Gentechnik am 12. November 2014 in Saarbrücken vorgelegten vier Varianten einer Umsetzung der geplanten Änderung der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG (opt out) in deutsches Recht eine Abschätzung der sozioökonomischen Folgen der jeweiligen Umsetzungsvariante auf die Land- und Ernährungswirtschaft in Deutschland und insbesondere auf gentechnikfrei wirtschaftende Akteure vorgenommen (z. B. höherer Aufwand für Warenflusstrennung, Analysekosten etc., sinkende Wertschätzung gegenüber Lebensmitteln bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern o. Ä.), und von welchen Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette geht die Bundesregierung bei den einzelnen Umsetzungsvarianten aus? </p>