Sozialversicherungsschutz für coronabedingt im Homeoffice tätige Grenzpendler
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird aktuell – vor dem Hintergrund der Mitteilung der EU-Kommission (2020/C 102 I/03) – in Bezug auf den Sozialversicherungsschutz von grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die coronabedingt vorrangig im Homeoffice arbeiten, verfahren, und für welche generelle Regelung für derartige HomeofficeKonstellationen will die Bundesregierung sich künftig einsetzen?