Sozialversicherungspflicht für jede bezahlte Arbeitsstunde (G-SIG: 13012052)
Vorlage gesetzlicher Regelungen durch die Bundesregierung: Sozialversicherungspflicht für jede Art abhängiger Beschäftigung, Übernahme der Arbeitnehmerbeiträge bei Arbeitsentgelten unterhalb des Existenzminimums durch den Arbeitgeber, Rechtsanspruch auf das gesamte Leistungsspektrum der Sozialversicherung