Sozialstandards zum Schutz der Beschäftigten von Busverkehrsunternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Im Hinblick auf welche konkreten Sozialstandards im Zusammenhang mit den eigenwirtschaftlichen Busverkehren sieht die Bundesregierung noch Diskussionsbedarf, um die Beschäftigten zu schützen und einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen (siehe S. 19 des Berichtes des BMVI nach § 66 des Personenbeförderungsgesetzes), und wie wird die Bundesregierung die im erwähnten Bericht u. a. auf S. 5 nach § 66 des Personenbeförderungsgesetzes angesprochenen "Diskussionsbedarfe" konkret in Klärungs- und Entscheidungsprozesse bringen?