Sozialleistungen für Asylbewerber mit Asylverfahren in anderen EU-Mitgliedsstaaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden an Asylbewerber, für deren Asylverfahren ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist, in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder sonstige Sozialleistungen gezahlt und auf welcher rechtlichen Grundlage, und falls ja, wie viele Fälle betrifft dies aktuell und in welchem finanziellen Gesamtumfang (bitte nach Haushaltstiteln für die Haushaltsjahre 2020 bis 2023 aufschlüsseln)?