Sozialgesetzbuch (SGB) - Allgemeiner Teil -
Vereinfachung des Sozialrechts durch Schaffung eines einheitlichen Sozialgesetzbuches; Allgemeiner Teil als erste Stufe: Aufgaben des Sozialgesetzbuchs und soziale Rechte, Einzelne Sozialleistungen und zuständige Leistungsträger, gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche des Gesetzbuchs (Allgemeine Grundsätze, Grundsätze des Leistungsrechts, Mitwirkung des Leistungsberechtigten, zusätzliche Vorschriften für die Eingliederung Behinderter);<br /> <strong>Sozialgesetzbuch </strong>(SBG) Erstes Buch als Artikel I, Änderung von 15 weiteren Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf Drucksache VI/3764 in geänderter Fassung<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen; Annahme einer Entschließung<br /> <br /> <strong>Antrag des Vermittlungsausschusses:</strong> Änderungen