Soziale Wohnraumförderung durch Bund und Länder bis 2019 fortführen
Anerkennung des weiteren Bedarfs der sozialen Wohnraumförderung, Beibehaltung angemessener Kompensationsmittel und ihrer Zweckbindung, Verhinderung von Engpässen der Wohnraumversorgung in Ballungsgebieten und Metropolen, Begleitung des altersgerechten und barrierefreien Wohnungsumbaus, Vermeidung sozialer Härten, Schutz vor Mietpreissteigerungen und Bezahlbarkeit von energetisch saniertem Wohnraum, weitere Versorgung einkommensschwacher Haushalte, Abstimmung mit anderen Förderprogrammen