Soziale Verwerfungen in der Callcenterbranche und Auswirklungen der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über soziale Verwerfungen in der Callcenterbranche, mit inzwischen circa 500 000 Beschäftigten, angesichts dessen, dass es in dieser Branche, mangels eines tariffähigen Arbeitgeberverbandes, keinen flächendeckenden Tarifvertrag gibt, Stundelöhne von 6 Euro und weniger gezahlt werden und es seit Jahren einen Lohndruck nach unten gibt, und inwiefern könnte ein armutsfester gesetzlicher Mindestlohn diesem Problem Abhilfe schaffen?<br /> <br /> Welche Auswirkungen wird die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit im kommenden Jahr auf die Situation in der Callcenterbranche haben, und kann die Bundesregierung, sofern sie es ablehnt, einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, zumindest gewährleisten, dass innerhalb der nächsten Wochen der nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz eingeführte Hauptausschuss für die Callcenterbranche einen Fachausschuss einrichtet, um soziale Verwerfungen in dieser Branche zu prüfen und gegebenenfalls festzustellen?