Soziale Fortentwicklung des Wohngeldes (G-SIG: 11004020)
Vorlage einer Wohngeldnovelle (inkrafttreten Mitte 1990): Erhöhung der Einkommensgrenzen und der Miethöchstbeträge um 10 v.H., des pauschalen Abzugs bei der Einkommensermittlung für Familienmitglieder von 30 auf 32 v.H., des Freibetrags für Alleinerziehende mit Kindern bis 16 Jahren gem. § 15 Abs. 2 Wohngeldgesetz auf 1800 DM, des Freibetrages für Schwerbehinderte auf 3600 DM, der abzugsfähigen Aufwendungen für Unterhaltsverpflichtungen nach § 12a Wohngeldgesetz, des Freibetrags für Kinder mit eigenem Einkommen von 1200 auf 2400 DM