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Sortenschutzgesetz (G-SIG: 10020113)

Stage enactedUpdated 16d ago

<b>Bezug:</b> Siehe auch F06 BT Entschließung vom 15.1.76 (Drs. 7/4494) Bayer. VGH, Entschließung vom 31.3.82 (45 V 78; Recht der Landwirtschaft 1982, S. 146). <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Gerichtshof der EG Entschließung vom 8.6.82 (Rechtssache 258/78) <br><br><b>Inhalt:</b> Neufassung des Sortenschutzgesetzes von 1968 aufgrund des revidierten Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen, Erweiterung des Schutzgegenstandes, Änderung der Vorschriften zur Beurteilung neuer Sorten und über die Ausgestaltung der Sortenbezeichnung, Verfahren vor dem Bundessortenamt als förmliches Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes; Aufhebung des Gesetzes über die Gebühren des Patentgerichts in Sortenschutzsachen, des Gesetzes über die Erhebung von Kosten beim Bundessortenamt, der VO über Gebühren des Bundessortenamts sowie der VO über das Entgelt für die gewerbsmäßige Erzeugung von zertifiziertem Pflanzgut bei Kartoffeln, Änderung der §§ 4 und 5 Warenzeichengesetz, des Gebührenverzeichnisses zum Gesetz über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts, des § 4 Patentanwaltsordnung sowie des § 1 Gesetz über die Beiordnung von Patentanwälten bei Prozeßkostenhilfe. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Auf Vorschlag des Bundesrates wird u.a. der Begriff Antragstag klargestellt. Die Schutzfrist des Sortenschutzgesetzes wird um 5 Jahre auf 25 bzw. 30 Jahre verlängert. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Pflanzenzüchtung/Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes von 1968 aufgrund des revidierten Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen * Bundessortenamt/Verfahren vor dem Bundessortenamt als förmliches Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes; Aufhebung des Gesetzes über die Erhebung von Kosten beim Bundessortenamt und der Verordnung über Gebühren des Bundessortenamts betr. Novellierung des Sortenschutzgesetzes * Verwaltungsverfahren/Definition des Verfahrens vor dem Bundessortenamt als förmliches Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes * Patentgebühren/Aufhebung des Gesetzes über die Gebühren des Patentgerichts in Sortenschutzsachen, Änderung des Gebührenverzeichnisses zum Gesetz über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts betr. Novellierung des Sortenschutzgesetzes * Pflanzgut/Aufhebung der Verordnung über das Entgelt für die gewerbsmäßige Erzeugung von zertifiziertem Pflanzgut bei Kartoffeln betr. Novellierung des Sortenschutzgesetzes * Kartoffeln/Aufhebung der Verordnung über das Entgelt für die gewerbsmäßige Erzeugung von zertifiziertem Pflanzgut bei Kartoffeln betr. Novellierung des Sortenschutzgesetzes * Warenzeichengesetz/Änderung der §§ 4 und 5 Warenzeichengesetz betr. Novellierung des Sortenschutzgesetzes * Deutsches Patentamt/Änderung des Gebührenverzeichnisses zum Gesetz über die Gebühren des Patentamts und des Patentgerichts betr. Novellierung des Sortenschutzgesetzes * Patentanwaltsordnung/ Änderung des § 4 Patentanwaltsordnung sowie des § 1 Gesetz über die Beiordnung von Patentanwälten bei Prozeßkostenhilfe betr. Novellierung des Sortenschutzgesetzes * Prozeßkostenhilfe/Änderung des § 1 Gesetz über die Beiordnung von Patentanwälten bei Prozeßkostenhilfe betr. Novellierung des Sortenschutzgesetzes