Sonntagsfahrverbot (G-SIG: 11004623)
Sonntagsfahrverbot für Pkw an 12 Sonntagen im Jahr, Ausnahmen, keine Verrechnung mit durch Smog-Alarm bedingten autofreien Tagen, Reduzierung des Verkehrsaufkommens, Förderung des ÖPNV, besonders in der Fläche
Sonntagsfahrverbot für Pkw an 12 Sonntagen im Jahr, Ausnahmen, keine Verrechnung mit durch Smog-Alarm bedingten autofreien Tagen, Reduzierung des Verkehrsaufkommens, Förderung des ÖPNV, besonders in der Fläche