Sonderprogramm zur "Sanierung von asbestverseuchten Gebäuden" (G-SIG: 11001860)
Erlaß flg. Grenzwerte für Asbestfasern: 200 Fasern pro Kubikmeter Außenluft und von 50 Fasern pro Kubikmeter Innenraumluft; Beseitigung aller asbesthaltigen Materialien in Gebäuden des Bundes, Finanzierung dieser Maßnahmen, Sanierung bei Landes-, kommunalen und privaten Bauten, Beseitigung asbesthaltiger Produkte, Entsorgung von Asbestabfällen, Senkung der technischen Richtkonzentration (TRK) von bisher 1 Million Fasern pro Kubikmeter Luft am Arbeitsplatz