Sondergenehmigung für den geplanten Mischverkehr auf der Filderstrecke bis 2030
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Mit welcher Begründung hat das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Sondergenehmigung für den geplanten Mischverkehr auf der Filderstrecke bis 2030 erteilt, und haben Beamte des EBA dieser Sondergenehmigung des Bundesministers widersprochen und dagegen Einwände (Remonstration) erhoben?</p>