Solidarischer Verzicht auf Amtsbezüge aus Solidarität im Zusammenhang mit der Coronapandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung in diesem Jahr – beispielsweise aus Solidarität mit den von den Auswirkungen politischer Entscheidungen im Rahmen der Corona-Krise Betroffenen und/oder haushalterischen Gründen – auf Teile ihrer Bezüge und/oder Erhöhungen der Bezüge zu verzichten, und wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung?