Sofortmaßnahme Armutsbekämpfung bei Rentnern
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung von SGB XII durch Verankerung einer teilweisen Anrechnungsfreistellung der Alters- und Erwerbsminderungsrenten in Höhe von mindestens 15 vom Hundert, kumulative Anrechnungsfreistellung von Renten und zusätzlicher Altersvorsorge nur bis zur Höhe des halben Regelbedarfssatzes bei bereits gewährtem Freibetrag für eine bestehende Zusatzversorgung