Soforthilfemaßnahmen für die deutsche Forstwirtschaft
Einrichtung eines Sonderprogramms "Soforthilfemaßnahmen für die Forstwirtschaft" zur Beseitigung wetterbedingter Waldschäden und zur Förderung nachhaltigen Waldumbaus, Einstellung von 200 Mio Euro als Nothilfefonds zur Ermöglichung außerplanmäßiger Auszahlungen und Abschlagszahlungen für betroffene Waldbesitzer