Situation von Verbänden mit Beratungsangeboten nach dem Peer-Prinzip für behinderte und chronisch erkrankte Menschen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, ob Verbände behinderter Menschen, die Beratung zu Rechtsansprüchen behinderter und chronisch erkrankter Menschen nach dem Peer-Prinzip anbieten und damit sowohl eine Beratung gewährleisten, die unabhängig von Interessen der Leistungsträger und -anbieter ist, als auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Selbstbewusstseins und Selbstbestimmungsrechts behinderter Menschen leisten, vor teilweise existenziellen Finanzierungsproblemen stehen und daher beständig mit der Situation konfrontiert sind, ihre Arbeit nicht aufrechterhalten zu können, und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, hier Verbesserungen herbeizuführen?