Situation schwerbehinderter Menschen bei einem vorzeitigen Renteneintritt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung ein Gerechtigkeitsdefizit darin, dass schwerbehinderte Menschen, die im Übrigen die Anspruchsvoraussetzungen für einen vorzeitigen Renteneintritt ohne Abzüge erfüllen, von den Besserstellungen bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ("Rente ab 63") ausgeschlossen sind?