Singularzulassung von Anwälten in Zivilsachen beim BGH
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hält die Bundesregierung angesichts des Wegfalls der Anwalts-Singularzulassung bei den Oberlandesgerichten seit nunmehr 17 Jahren und den Erfahrungen daraus eine Singularzulassung in Zivilsachen beim Bundesgerichtshof (BGH) für weiterhin erforderlich trotz vielfacher Kritik und Rechtsstreitigkeiten (vgl. etwa Baumert, Revisionsinstanz: Keine originäre Filterfunktion der BGH-Anwaltschaft, NJ, 2016, 402 ff; Schachschneider, Berliner Anwaltsblatt 5/2017; www.roemermann.com/de/aktuelles/blog/die-anwaltschaft-beim-bgh-ein-zwischenbericht.html; www.roemermann.com/de/aktuelles/blog/presseerklaerung-beschluss-bundesverfassungsgericht.html), und inwiefern hält die Bundesregierung das Auswahlverfahren für die BGH-Anwälte für reformbedürftig?