Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (17.BAföGÄndG) (G-SIG: 13020157)
<b>Bezug:</b> Gesetzentwurf der Bundesregierung aus der 12.WP auf BR Drs 112/94 (BT Drs 12/7430), dem der Bundesrat die Zustimmung versagt hatte (s. GESTA 12.WP 2b-O08) Unterrichtung durch die BRg über die Möglichkeit einer Erhöhung der Bedarfssätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im Jahre 1995 sowie über Änderungsbedarf im Recht der Ausbildungsförderung unter Einbeziehung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (BT Drs 13/735) Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 226/95 O003 Siehe auch O001, O002, O008 und O020 <br><br><b>Inhalt:</b> Anhebung der Bedarfssätze zum Herbst 1995 um 4 v.H., Anpassung der Freibeträge, Vomhundertsätze und Sozialpauschalen, Einführung einer Ausnahme von der Altersgrenze zugunsten von Auszubildenden, die ohne Hochschulberechtigung aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben sind, Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei alleinstehenden Darlehensnehmern, Ausschließung von Auszubildenden, die ihre Angehörigen offensichtlich finanziell nicht belasten, von der Freibetragsregelung und damit von der Aufteilung des anrechenbaren Einkommens der Eltern, Verzinsung des Betrages, den der Ehegatte oder die Eltern bei Verletzung ihrer Auskunfts- oder Mitteilungspflichten zu ersetzen haben, Ergänzung der bestehenden Leistungsüberprüfung nach dem vierten Fachsemester durch eine Überprüfung des Studienstandes nach dem zweiten Fachsemester; Änderung versch. §§ des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, Änderung § 9 der Härtefallverordnung, Neufassungsermächtigung. Der Finanzaufwand für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beträgt 1995 3,070 Mrd DM (davon Bund: 1,995 Mrd DM und Länder: 1,075 Mrd DM), 1996 3,045 Mrd DM (davon Bund: 1,980 Mrd DM und Länder: 1,065 Mrd DM), 1997 und 1998 3,015 Mrd DM (davon Bund: 1,960 Mrd DM und Länder: 1,055 Mrd DM). <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Streichung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Leistungsüberprüfung nach dem zweiten Fachsemester. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Berufsausbildung/Aufhebung der Altersgrenze für Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung * Kinderbetreuungskosten/ Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei alleinstehenden BAföG-Darlehensnehmern * Studium/Leistungsüberprüfung gem. BAföG nach dem zweiten Fachsemester