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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-155325

Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (17. BAföGÄndG) (G-SIG: 12020751)

Stage otherUpdated 4mo ago

<strong>Bezug:</strong> Zehnter Bericht der Bundesregierung nach § 35 BAföG (BT Drs 12/6605), Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Maßnahmen zur Mißbrauchsbekämpfung und Anpassung einzelner öffentlicher Leistungen an veränderte Rahmenbedingungen vom 26.1.1994 Siehe auch O09 und O10 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verzicht auf die turnusmäßig anstehende Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge in den Jahren 1994 und 1995, Anhebung der Vomhundertsätze und Höchstbeträge zur Abgeltung der Aufwendungen für die soziale Sicherheit nach § 21 Abs. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz, Einführung einer Ausnahme von der Altersgrenze zugunsten von Auszubildenden, die ohne Hochschulberechtigung aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben sind (§ 10 Abs. 3 Satz 2), Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei alleinstehenden Darlehensnehmern (§ 18a Abs. 1), Ausschließung von Auszubildenden, die ihre Angehörigen offensichtlich finanziell nicht belasten, von der Freibetragsregelung und damit von der Aufteilung des anrechenbaren Einkommens (§§ 25 Abs. 3 Satz 1 und 11 Abs. 4), Verzinsung des Betrages, den der Ehegatte oder die Eltern bei Verletzung ihrer Auskunfts- oder Mitteilungspflichten zu ersetzen haben (§ 47a), Ergänzung der bestehenden Leistungsüberprüfung nach dem vierten Fachsemester durch eine Überprüfung des Studienstandes nach dem zweiten Fachsemester (§ 48); Anpassung des Gesetzes an EG- Recht, an die ergangene Rechtsprechung und Erfahrungen aus dem Gesetzesvollzug; Neufassungsermächtigung. Der Finanzaufwand für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beträgt 1994 3,395 Mrd DM (davon Bund: 2,265 Mrd DM und Länder: 1,130 Mrd DM), 1995 3,270 Mrd DM (davon Bund: 2,180 Mrd DM und Länder: 1,090 Mrd DM), 1996 und 1997 3,240 Mrd DM (davon Bund: 2,160 Mrd DM und Länder: 1,080 Mrd DM); der Minderbedarf für den Bund gegenüber der geltenden Finanzplanung beläuft sich auf: 1994 3 Mio DM, 1995 20 Mio DM, 1996 und 1997 40 Mio DM. <br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Anhebung der Freibeträge um 2 v.H. zum Herbst 1994 und zum Herbst 1995, Überprüfung der Anhebung der Bedarfssätze im Jahre 1995. <br /> <br /> <strong>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</strong> Anhebung der Bedarfssätze zum Oktober 1994 um 4 v.H., Anhebung der Prozentsätze und Höchstbeträge zur Abgeltung der Aufwendungen für die soziale Sicherheit (Sozialpauschalen). <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Berufsausbildung/Aufhebung der Altersgrenze für Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung * Kinderbetreuungskosten/ Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei alleinstehenden BAföG-Darlehensnehmern * Alleinerziehender Elternteil/ Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei alleinstehenden BAföG-Darlehensnehmern * Studium/Leistungsüberprüfung gem. BAföG nach dem zweiten Fachsemester * Rechtsangleichung in den EG/ Anpassung des BAföG an EG-Recht