Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
Verbesserung der Maßnahmen zur Etablierung eines Systems zur flächendeckenden Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung bei bestimmten Masttieren (Antibiotikaminimierungskonzept der 16. AMG-Novelle): Erweiterung der Mitteilungsverpflichtungen der Nutztierhalter über (Nicht)Anwendung antibiotischer Tierarzneimittel, Möglichkeit zur elektronischen Datenübermittlung, Ausweitung der an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu übermittelnden Daten, Verwendung der Daten zur Durchführung einer Risikobewertung auf dem Gebiet der Antibiotikaresistenz und jährlichen Berichterstattung;<br /> Änderung §§ 58b-58g und 97 sowie Einfügung § 149 und Anlage 2 Arzneimittelgesetz<br /> <br /> <strong>Bezug:</strong> Bericht über die Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (BT-Drs 19/11070)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong> Anpassung der amtlichen Inhaltsübersicht und redaktionelle Folgeänderungen, Klarstellung;<br /> erneute Änderung § 58b und Anlage 2