Siebzehnte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (G-SIG: 12021867)
Einführung eines Zeichens, das auch bei Lichtzeichen Rot das Abbiegen nach rechts erlaubt; Ergänzung des Bußgeldkataloges um Tatbestände, die Verstöße gegen die eingeführten Vorschriften zum Gegenstand haben. Verminderung der durch Rückstaus von Kraftfahrzeugen an Knotenpunkten hervorgerufenen Schadstoffbelastung. Aufhebung der Verordnung über die vorübergehende Weiterverwertung des grünen Pfeilschildes an Lichtzeichenanlagen vom 20. Dezember 1991 (BGBl I S.2391)